Auf dieser Seite werden wir Ihnen die neusten und aktuellsten Fördermaßnahmen zeigen. Da sich diese öfters ändern und das Handwerk darüber nicht immer oder nur zögerlich informiert wird, können wir die Vollständigkeit leider nicht garantieren. Außerdem gelten die Förderungen oft nur regional in einigen Bundesländern. Aber ein regelmäßiger Besuch dieser Seite kann sich für Sie durchaus bezahlt machen.

Zum ersten September 1999 ist die bundesweite Förderung für erneuerbare Energien durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie überarbeitet worden. Vorgaben der neuen Bundesregierung wurden eingearbeitet und somit manche Bereiche modifiziert. Um jedoch Antragsteller, die bisher noch nicht gebaut haben, nicht zu benachteiligen, fielen die Änderungen moderat aus. In diesem Jahr stehen 200 Millionen DM zur Verfügung. Gleiche Beträge stellte Bundeswirtschaftsminister Werner Müller auch für die kommenden Jahre (bis 2003) in Aussicht. Je nach Art und Größe einer geplanten Anlage wird die Förderung als Investitionskostenzuschuss oder als Darlehen gewährt.

Das Förderkonzept PRIVAT
Die Förderung bezieht sich auf mehrere Bereiche. Hier eine Kurzübersicht, was gefördert wird:


Solarkollektoranlagen: Förderhöchstbetrag 250.000,- DM pro Anlage
Flachkollektoranlagen bis 100 m² Kollektorfläche 250,- DM/m²
Flachkollektoranlagen über 100 m² Kollektorfläche zinsvergünstigtes Darlehen und 125,- DM/m² Schuldenerlass
Vakuumröhrenkollektoren bis 75 m² Kollektorfläche 325,- DM/m²
Vakuumröhrenkollektoren über 75 m² Kollektorfläche zinsvergünstigtes Darlehen und 160,- DM/m² Schuldenerlass

Wärmepumpen:
Voraussetzung: Betrieb mit regenerativ erzeugtem Strom
Förderhöchstbetrag 20.000,- DM pro Anlage
bis 13 kW 200,- DM/kW
über 13 kW 100,- DM/kW

Energieeinsparung in Altbauten:
Voraussetzung: Kombination mit der Errichtung eines Solarkollektors oder einer Wärmepumpe
Förderung in Höhe des Förderbetrages für den Solarkollektors oder die Wärmepumpe, maximal 20% der Investitionskosten für die Einsparmaßnahmen

Photovoltaikanlagen für Schulen: 6.000,- DM pro Anlage

Biomasseanlagen: Förderhöchstbetrag 1,5 Mio.DM
kleine Holzheizungsanlage ohne autom. Brennstoffzufuhr 80,- DM/kW
kleine Holzheizungsanlage mit autom. Brennstoffzufuhr 120,- DM/kW
Große Biomasseanlagen zur Wärmeerzeugung 120,- DM/kW
bei komb. Strom- und Wärmeerzeugung zusätzlich 360,- DM/kWel

Biogasanlagen: Festbeträge in Abhängigkeit der Anlagengröße von 38.000,- DM bis 300.000,- DM

Wasserkraftwerke bis 500 kW: Förderhöchstbetrag 2 Mio DM
bei Neuerrichtung 1.500,- DM/kW
bei Erweiterung oder Reaktivierung 600,- DM/kW


Gefördert werden Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere Unternehmen, erstmalig auch Energiedienstleister (Kontraktoren). Der Förderbetrag wird in Form eines Zuschusses oder eines Darlehens gewährt. Die Form ist abhängig von der Höhe des Förderbetrages.

Weitere Informationen bei:

Bundesamt für Wirtschaft:   06196/404-0
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Zuschüssen

Informationszentrum der Kreditanstalt für Wiederaufbau:   01801/33 55 77
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gewährung von Darlehen

Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie e.V.:   089/52 40 71
Bei Fragen im Zusammenhang mit der Förderung der Solaranlagen

Weitere Infos im Internet:    www.solardaten.de